Bescheide für Grund- und Hundesteuer 2019

Grundsteuerbescheide für das Jahr 2019

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2019 wurden den Steuerpflichtigen zugestellt.Der Veranlagung liegen die der Gemeinde vom Finanzamt Balingen zur Verfügung gestellten Messbescheide zugrunde.

Die überwiegende Anzahl der Steuerpflichtigen in Dautmergen hat eine jährliche Zahlung zum 01.07. vereinbart; es bestehen jedoch auch vierteljährliche Zahlungsziele zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.

Bei den Abbuchern erfolgt die Belastung zum Fälligkeitszeitpunkt auf dem Konto. Nichtabbucher müssen selbst auf die Einhaltung der Fälligkeit achten; es ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie den Zahlungstermin nicht selbst überwachen wollen, können Sie der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder auf unserer Homepage www.gemeinde-dautmergen.de unter der Rubrik Service – Downloads.

Hundesteuerbescheide für das Jahr 2019

Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2019 wurden den Hundehalterinnen und Hundehaltern aus Dautmergen zugestellt. Dem Bescheid ist die Hundesteuermarke für das Jahr 2019 beigefügt. Jede Hundehalterin bzw. jeder Hundehalter hat die von ihr bzw. ihm gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundesteuermarke zu versehen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anzeigepflicht hingewiesen:

Es unterliegen alle Hunde der Anmeldepflicht. Die Hundehalterin/der Hundehalter hat jeden über drei Monate alten Hund, innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung, bei der Gemeinde schriftlich anzumelden. Ebenso verhält es sich, wenn die Haltung eines Hundes aufgegeben wird.

Verstöße gegen die Anzeigepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit