Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.09.2024
TOP 1: Kindergarten-/Kindertagesstättengebühren
hier: Neufestsetzung der Gebühren zum Kindergartenjahr ab September 2024 und
weitere Familienunterstützung durch die Gemeinde.
Zum neuen Kindergartenjahr 2024 / 2025 haben sich die Vertreter des Städtetages, des Gemeindetages und der Kirchen in Baden-Württemberg auf eine Empfehlung für eine Erhöhung der bisherigen Elternbeiträge um 7,5% geeinigt; bereits zum vergangenen Kindergartenjahr 2023/2024 erfolgte eine Erhöhung um 8,5%. Im Gemeinderat war man sich dessen bewusst, dass sich die Familien einer nicht unerheblichen Gebührenerhöhung ausgesetzt sehen, die allerdings in den nachvollziehbaren, steigenden Personalkosten sowie steigenden Sach- und Bewirtschaftungskosten begründet ist.
Der Gemeinderat Dotternhausen hat bereits in seiner Sitzung am 26.06.2024 die Erhöhung beraten und ist der Empfehlung der Verbände und der Kirchen gefolgt. Auf Grund eines früheren Beschlusses des Gemeinderats Dautmergen kommen für die Dautmerger Kinder dieselben Gebührenhöhen wie in Dotternhausen zum Ansatz.
Insoweit bedürfte es eigentlich keiner weiteren Beschlussfassung durch den Gemeinderat Dautmergen, allerdings subventioniert bereits die Gemeinde seit Jahren die festgesetzten Beitragssätze für Dautmerger Kinder um 3,5% um aufzuzeigen, dass sich die Gemeinde als familienfreundlich darstellt. Die letztmalige Beschlussfassung für das abgelaufene Kindergartenjahr 2023 / 2024 erfolgte in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats Dautmergen am 13.09.2023.
Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, die neuen Beiträge für das neue Kindergartenjahr 2024/2025 wiederum um 3,5 % zu subventionieren.
Alle betroffenen Eltern der Kindergarten- und Krippenkinder wurden von der Gemeinde diesbezüglich angeschrieben und die neuen und subventionierten Beiträge mitgeteilt.
TOP 2: Leitungswasserschaden im gemeindeeigenen Gebäude Schulstraße 4
Bürgermeister Lippus informiert, dass am 29.05.2024 ein erneuter Wasserschaden im Miets- und Backhaus festgestellt werden musste; innerhalb der letzten 3 Jahre, somit bereits der dritte Schadensfall.
Am 17.03.2021 waren 2 Mietwohnungen betroffen mit einem Schadensaufwand von rd. 12.000,00 €, am 20.04.2023 1 Mietwohnung mit einer Schadenshöhe von rd. 3.000,00 € und nun am 29.05.2024 der Bereich Backhaus sowie wiederum 2 Mietwohnungen. Der Gesamtaufwand des jetzigen Schadens dürfte bei etwa 20.000,00 € liegen.
Die Gemeinde unterhält für derartige Schäden eine Gebäudeleitungswasserversicherung bei der Württembergischen Gemeinde-Versicherung in Stuttgart, welche die Schadensregulierung bislang problemlos und zufriedenstellend zu fast 100 % reguliert hat. Auch im jetzigen Schadensfall wurde eine komplette Kostenübernahme zugesagt.
TOP 3: Verschiedenes / Anfragen / Bekanntgaben:
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Kanalsanierung in der Schlichemstraße durch die beauftragte Firma Peter erfolgt ist. Durch einen nicht fachgerechten Anschluss einer Abwasserleitung im privaten Bereich an den öffentlichen Kanal mussten immer wieder durch einwachsendes Wurzelwerk Rückstaus und Verstopfungen im Ablaufbereich registriert werden, was durch die Neuverdolung künftig entfällt.
Des Weiteren konnte wiederum und grundsätzlich im 3-jährigen Rhythmus mit der Straßenbauverwaltung vereinbart werden, dass das Bachbett der Schlichem vor, nach und unterhalb der Nepomukbrücke von Materialablagerungen geräumt wird um den maximalen Wasserdurchlass zu gewährleisten. Die Firma Peter hat die Arbeiten durchgeführt unter hälftiger Kostenaufteilung zwischen Gemeinde und Straßenbauverwaltung.
Ebenso konnte der Querdurchlass unterhalb der Schömberger Straße in Höhe des „Spritzenhäusles“ komplett von Materialablagerungen geräumt werden. Die oberirdische Wasserableitung, herführend vom Drosselweg, und einmündend in die Schlichem, stellte zunehmend eine Überschwemmungsgefahr bei Starkregen dar und ist nun wieder uneingeschränkt funktionsfähig.
Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.