Bei der Gemeinde Dautmergen kann Einsicht ins elektronische Grundbuch genommen werden.
Sie können:
- Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen
- eine unbeglaubigte Abschrift erhalten, oder
- eine beglaubigte Abschrift erhalten.
Zu beachten:
Für Eintragungen, Löschungen und fachliche Beratungen ist ausschließlich das Amtsgericht Sigmaringen zuständig.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Grundbucheinsichtsstelle Dautmergen ist, dass Sie berechtigt sind in das Grundbuch Einsicht zu nehmen. Eigentümer eines Grundstücks haben grundsätzlich immer uneingeschränkte Berechtigung. Sie können jederzeit einer anderen Person eine entsprechende Vollmacht ausstellen, um für sie Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Ebenfalls haben auch Personen eine Berechtigung, die ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ an der Einsicht glaubhaft darlegen können.
Hinweis:
Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihren Personalausweis mit.
Die Grundbucheinsichtsstelle kann zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses aufgesucht werden.
Wenn Sie eine (beglaubigte oder unbeglaubigte) Abschrift erhalten möchten, bringen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung von Grundbuchabschriften ausgefüllt mit oder senden Sie ihn an: info@gemeinde-dautmergen.de
Wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, müssen Sie darin eine Begründung für ihr berechtigtes Interesse ausführen.
Gebühren:
Für unbeglaubigte Abschriften beträgt die Gebühr 10,- €,
für beglaubigte Abschriften beträgt die Gebühr 20,- €.